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Das Bauplanungsrecht teilt sich in zwei Stufen:

Zum einen gibt es die vorbereitende Bauleitplanung, die mit dem Flächennutzungsplan die beabsichtigte Art der Bodennutzung in ihren Grundzügen für das gesamte Stadtgebiet darstellt. Dieser Flächennutzungsplan ist für den Bürger jedoch nicht rechtsverbindlich. Die verbindliche Bauleitplanung hingegen regelt in einzelnen Bebauungsplänen, die für eng begrenzte Teile des Gemeindesgebietes gelten, konkret, was und wie gebaut werden darf.

Kraft Gesetztes steht der Gemeinde die Planungshoheit zu. Deshalb ist der Gemeinderat für die Verabschiedung des Flächennutzungsplans und der Bebauungspläne zuständig.

Den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplan Nr. 324 Meerbusch-Osterath „Kamperweg“ für einen Geltungsbereich von insgesamt 37 Hektar sowie parallel der Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplans hat der Ausschuss für Planung und Liegenschaften (APL) am 20. August 2020 gefasst und ist am 01. September durch den Rat der Stadt Meerbusch beschlossen worden.