Das Bauplanungsrecht teilt sich in zwei Ebenen:
Zum einen gibt es die vorbereitende Bauleitplanung, die mit dem Flächennutzungsplan die beabsichtigte Art der Bodennutzung in ihren Grundzügen für das gesamte Stadtgebiet darstellt. Dieser Flächennutzungsplan ist für den Bürger jedoch nicht rechtsverbindlich. Die verbindliche Bauleitplanung hingegen regelt in einzelnen Bebauungsplänen, die für eng begrenzte Teile des Gemeindesgebietes gelten, konkret, was und wie gebaut werden darf.
Kraft Gesetztes steht der Gemeinde die Planungshoheit zu. Deshalb ist der Gemeinderat für die Verabschiedung des Flächennutzungsplans und der Bebauungspläne zuständig.
Den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplan Nr. 324 Meerbusch-Osterath „Kamperweg“ für einen Geltungsbereich von insgesamt 37 Hektar sowie parallel der Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplans hat der Ausschuss für Planung und Liegenschaften (APL) am 20. August 2020 gefasst und ist am 01. September durch den Rat der Stadt Meerbusch beschlossen worden.
Aufstellung des Bebauungsplanes für den 1. Bauabschnitt „Nikolausquartier“:
Nach Abschluss des städtebaulichen Wettbewerbs, der das Gesamtgebiet überplant hat, erfolgt die abschnittsweise Umsetzung.
Während auf Flächennutzungsplanebene weiterhin eine Betrachtung des Gesamtgebietes erfolgt, ist das Bebauungsplanverfahren auf die jeweils zur Umsetzung angedachten Abschnitte hin anzupassen.
Deshalb wird ergänzend zur Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 324, Meerbusch-Osterath, „Kamperweg“ aus September 2020, der das Gesamtgebiet als Geltungsbereich umfasst, im Juli 2025 der Aufstellungsbeschluss sowie der Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) und frühzeitigen Behördenbeteiligung gem. § 4 (1) BauGB für den Bebauungsplan Nr. 324.1 „Nikolausquartier“ gefasst.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans „Nikolausquartier“ – dem ersten Bauabschnitt – wird der Startschuss für die Gesamtentwicklung Kalverdonk gegeben.
Für die verschiedenen Bauabschnitte werden nun schrittweise die jeweiligen Bebauungsplanverfahren eingeleitet.
