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Vorbereitende Untersuchungen

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Vor der Konkretisierung der Baulandentwicklung klären wir die genauen Rahmenbedingungen, Chancen und Risiken und leiten davon die weiteren Verfahrensschritte ab. Dafür wurden Gutachten zu den Themen Verkehr, Lärm, Bodenbeschaffenheit und Artenschutz beauftragt und von Fachplanern erstellt. Die Ergebnisse der bereits vorliegenden Gutachten werden im Folgenden zusammenfassend erläutert. Sobald alle Gutachten final vorliegen und durch die Stadtverwaltung und Politik geprüft und freigegeben wurden, werden Sie an dieser Stelle als Gesamtdokumente verlinkt.

Der Gutachtenersteller TAC – Technische Akustik wurde damit beauftragt, die auf das Plangebiet und seine Umgebung einwirkenden Lärmbelastungen zu prüfen, zu denen der öffentliche Straßenverkehr, Schienenverkehr, umliegende Gewerbegebiete sowie Freizeitlärm zählen. Die im Gutachten herausgearbeiteten Ergebnisse lieferten wertvolle Erkenntnisse für die weitere Planung der Fläche. Sie geben Aufschluss darüber, in welchen Bereichen des Gebietes zusätzliche passive oder aktive Lärmschutzmaßnahmen für zukünftige Anwohnerinnen und Anwohner eingeplant werden müssen. Bei der Untersuchung des allgemeinen Straßenlärms wurde festgestellt, dass die Orientierungswerte der DIN 18005 sowohl tagsüber als auch nachts überschritten werden. Eine geeignete Auslegung des Schallschutzes der Gebäudehüllen soll hier Abhilfe schaffen und für gesunde Wohnverhältnisse im Inneren der Gebäude sorgen. Um den Lärm seitens der Autobahn und den umliegenden Gewerbebetrieben zu verringern, sind ebenfalls Maßnahmen im Rahmen der Bebauung erforderlich. Diese umfassen nicht zu öffnende Fenster sowie den Verzicht auf die Bebauung von Bereichen, die unmittelbar an die Lärmquellen angrenzen.

 

Im Bereich Freizeitlärm konnte eine Lärmbelästigung seitens des Schützenplatzes in der Nachtzeit nachgewiesen werden. Da das Schützenfest jedoch nur alle zwei Jahre stattfindet, handelt es sich hier um ein seltenes Ereignis. Daraus folgt, dass städtebauliche Rahmenbedingungen geschaffen werden müssen, um den Platz auch in der Zwischenzeit adäquat und quartiersverträglich nutzen zu können.

Aufbauend auf den Ergebnissen des Baugrund- und Versickerungsgutachtens hat FISCHER TEAMPLAN Ingenieurbüro GmbH ein Entwässerungskonzept erarbeitet.

Hierfür wurden insgesamt drei verschiedene Entwässerungsvarianten untersucht:

              Variante 1: Öffentliche Versickerung ohne gezielte Verdunstung

              Variante 2: Öffentliche Versickerung mit gezielter Verdunstung

              Variante 3: Öffentliche und private Versickerung mit gezielter Verdunstung

Die Bewertung der verschiedenen Varianten erfolgte mittels einer Bewertungsmatrix unter Berücksichtigung von Erfahrungen aus ähnlichen Projekten. Die Bewertungsmatrix zeigt, dass die Variante 2 im Vergleich hinsichtlich der Wasserbilanz, Landschaft, Investitionskosten, Betriebskosten und Bauschwierigkeiten den anderen Varianten überlegen ist. Daher wird die Umsetzung dieser Variante als Vorzugsvariante empfohlen. Hierbei fließt das anfallende Regenwasser aus den Anfallstellen durch Rinne und Graben in die Versickerungsmulde. Bei Starkregen wird das übrige Wasser nach Vollfüllung der Versickerungsanlage in die Teichanlage überlaufen. Die Überflutungssicherheit wird durch die vorgesehene Retentionshöhe auf der gesamten Wasserfläche der Versickerungsmulde und der Teichanlage gewährleistet.

Das Ingenieurbüro für Boden- und Grundwasserbewertung Dr. Schmidt wurde mit der Erkundung der Bodeneigenschaften zur Bewertung der Versickerungsfähigkeit von Niederschlagswasser und zur Bewertung als Baugrund beauftragt. Die Untersuchungen umfassten das Abteufen geotechnischer Rammkernbohrungen und Rammsondierungen, die Entnahme von Bodenfeststoffproben, Geländerversuche zur Wasserversickerung, das Einmessen der Bohrpunkte, laboranalytische Untersuchungen sowie die topografische Geländeaufnahme. Der Gutachter kam zu dem Ergebnis, dass die Hauptbodenart im Plangebiet Sand ist und oberflächennah auch Schluff als Feinkornanteil vorzufinden ist. Die gemessenen Grundwasserstände entsprechen dem durchschnittlichen Grundwasserstand – hier: hochanstehendes Grundwasser. Diese Tatsache führt dazu, dass besondere bautechnische Maßnahmen notwendig sind und eine Versickerung von Niederschlagswasser mittels unterirdischer Speicher (Rigolenversickerung) oder Versickerung von Niederschlagswasser mittels oberirdischer Speicher (Muldenversickerung) möglich ist.

Das Unternehmen Ökoplan – Bredemann und Fehrmann wurde mit der Artenschutzprüfung Stufe I und II beauftragt. Die Aufgabenstellung umfasste es herauszufinden, für welche planungsrelevanten Arten das Vorhaben und dessen Umfeld eine Eignung als Lebensraum aufweist und ob artenschutzrechtliche Konflikte im Sinne des § 44 BNatSchG entstehen.  Als planungsrelevante Arten konnte die Gruppe der Fledermäuse (Großer Abendsegler, Rauhaufledermaus, Zwergfledermaus, Gattung Langohr) und Avifauna (Girlitz, Mäusebussard, Nachtigall, Star) im Rahmen der Erfassung nachgewiesen werden. Die Prüfung führte zu dem Ergebnis, dass für die Artengruppe der Fledermäuse und die Artengruppe der Vögel die Gefahr von Tötungen, erheblichen Störungen sowie der Zerstörung von Lebensstätten besteht. Diese Gefahr lässt sich durch das Einhalten von gesetzlich vorgeschriebenen Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen sowie der Durchführung von Ersatzmaßnahmen verhindern, was bei der weiteren Planung der Fläche prioritär behandelt und zwingen umgesetzt wird.

Mit der Verkehrsuntersuchung für die Gebietsentwicklung Kalverdonk wurde das Büro lindschulte beauftragt. Auf der Basis noch unklarer Voraussetzungen hinsichtlich der Anzahl der Entwicklung von unterschiedlichen Teilflächen sowie der Realisierung des zweiten Bauabschnitts der K9n wurden verschiedene Anbindungspunkte und die Leistungsfähigkeiten an den für die Erschließung relevanten Knotenpunkten untersucht. Zusätzlich wurde eine Abschätzung der Neuverkehrsmenge und eine Verkehrsprognose auf Grundlage des neuen integrierten Verkehrsmodells der Stadt Meerbusch vorgenommen.

Als Zwischenergebnis hat die Bewertung des Verkehrsablaufs überwiegend sehr gute und gute Qualitätsstufen bescheinigt. Als Empfehlung beschreibt das Verkehrsgutachten, dass jedes Teilgebiet zwei Anbindungspunkte für den MIV erhalten soll. Darüber hinaus ist eine qualitative Einbindung der Haltestellen im Umfeld in das Wegenetz des Plangebietes und eine Ausstattung dieser Haltestellen mit Fahrradboxen vorzusehen. Als Ergänzung ist die Führung einer neuen qualitativ hochwertigen Radverkehrsachse durch das Plangebiet mit eigenständiger Führung zu berücksichtigen. Neben den Anknüpfungspunkten für die MIV-Erschließung sind auch Anbindungen, die nur dem Fuß- und Radverkehr vorbehalten sind, notwendig.